Ice Experience Katschberg 2024

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Polar Force und der Person, die selbst oder durch eine andere Person einen Vertrag mit Polar Force abschließt, wie in der Bestätigung angegeben (genannt der „Gast“).

WER IST VERANTWORTLICH?
Organisator: Polar Force AB, Stationsgatan 27, 933 32 Arvidsjaur.

Org.Nr. 559243-1968. MwSt.-Nummer. SE55559243196801.

DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Ankunft – die in der Bestätigung / den Reiseunterlagen angegebene Ankunftszeit;

Arrangement – die Leistungen, zu deren Erbringung sich Polar Force gegenüber dem Gast verpflichtet hat und die Polar Force schriftlich durch eine Buchungsbestätigung bestätigt hat;

Vertrag – besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen schriftlichen Informationen bezüglich des Arrangements, die in der Buchungsbestätigung von Polar Force enthalten sind.

ESC – bezeichnet den European Speed Club, der der Handelsname von Polar Force AB ist und somit Teil von Polar Force AB.

Gast – die Person(en), die mit Polar Force einen Vertrag über das Arrangement abgeschlossen hat/haben; wenn eine Buchung mehrere Personen umfasst, stellt jede Person einen Gast dar;

Polar Force – bezeichnet die schwedische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Polar Force AB, Org.-Nr. 559243-1968.

ANWENDUNG DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alle bei Polar Force gebuchten Arrangements unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Buchung wird sowohl für Polar Force als auch für den Gast verbindlich, sobald Polar Force die Buchung des Gastes bestätigt und eine Buchungsnummer vergeben hat.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Arrangement. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zwischen Polar Force und dem Reisenden schriftlich vereinbart werden.

Sollte sich ein Teil des Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt und bleibt gültig und durchsetzbar.

Als Veranstalter ist Polar Force verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:

der Gast eine schriftliche Bestätigung seiner Buchung und andere notwendige Unterlagen erhält

dass der Gast Informationen über die Bezahlung, die Abholung des Schlüssels und andere wichtige Informationen über die Veranstaltung erhält

dass das Arrangement mit der Beschreibung in der Buchungsbestätigung übereinstimmt.

Polar Force übernimmt keine Verantwortung für Versprechungen, die Dritte ohne direkte oder indirekte Kenntnis von Polar Force gegenüber dem Gast gemacht haben. Polar Force empfiehlt dem Gast, solche Zusagen oder Informationen schriftlich anzufordern.
dass dem Gast bei Bedarf Unterstützung gewährt wird.

DIE PFLICHTEN DES GASTES
Der Gast ist dafür verantwortlich, die Buchungsbestätigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die dort angegebenen Daten und Leistungen korrekt sind. Wenn die Buchungsbestätigung nicht korrekt ist, muss Polar Force so schnell wie möglich darüber informiert werden.

Um zu buchen und einen Vertrag mit Polar Force abzuschließen, müssen alle Gäste mindestens 18 Jahre alt sein. Die Identifizierung der Gäste findet bei der Ankunft statt. Alle Gäste müssen im Besitz eines Führerscheins sein.

Der Gast ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines gültigen Reisepasses, eines geeigneten Visums oder anderer für die Einreise in das Zielgebiet erforderlicher Dokumente ist. Der Gast ist außerdem dafür verantwortlich, dass er Polar Force vor der Buchung oder, falls er eine neue Diagnose erhalten hat, vor dem Anreisedatum über bestehende Krankheiten oder Behinderungen informiert, die möglicherweise Hilfe erfordern.

Der Gast muss sich an die Regeln, Anweisungen und Vorschriften halten, die ihm in Bezug auf die Reise, die Unterkunft und andere Produkte/Dienstleistungen im Rahmen des Arrangements mitgeteilt wurden. Dies gilt auch für alle Anweisungen der Mitarbeiter von Polar Force in Bezug auf Verhalten, Sicherheit oder ähnliches.

Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die an der Unterkunft und anderen vom Arrangement abgedeckten Produkten entstehen, wenn der Gast oder eine von ihm beauftragte Person fahrlässig handelt.

Polar Force hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast oder eine Person aus seinem/ihrem Umfeld gegen den Vertrag verstößt, sich störend verhält und/oder Schäden an der Unterkunft oder anderen vertragsgegenständlichen Leistungen verursacht. Wenn der Vertrag gekündigt wird, müssen der Gast und sein/ihr Unternehmen unverzüglich von der Veranstaltung zurücktreten, ohne dass der gezahlte Betrag zurückerstattet wird. Im Falle einer sofortigen Beendigung des Vertrages aus den oben genannten Gründen wird Polar Force dem Gast eine Gebühr in Rechnung stellen, die dem Schaden entspricht, mindestens jedoch 500 EUR.

Polar Force informiert Sie über die Pass- und Visabestimmungen für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Gast ist jedoch selbst dafür verantwortlich, alle Vorschriften zu beachten, um das Arrangement abschließen zu können.

BEZAHLUNG
Die vollständige Zahlung muss spätestens bis zu dem in der Bestätigung angegebenen Datum erfolgen. Das Arrangement muss immer vor der Ankunft vollständig bezahlt werden. Alle Zahlungen müssen in EUR geleistet werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

WAS PASSIERT, WENN DER GAST NICHT RECHTZEITIG ZAHLT?
Die Buchung wird storniert, wenn die Zahlung nicht spätestens zu dem auf der Bestätigung angegebenen Fälligkeitsdatum bei Polar Force eingeht. Wenn der Gast nicht rechtzeitig zahlt, gilt die Buchung als storniert, wobei die Stornierungsregeln gelten.

ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNGEN DURCH DEN GAST
Der Gast kann die Buchung stornieren. Polar Force akzeptiert nur Stornierungen, die vom Gast vorgenommen werden. Polar Force ist verpflichtet, die Stornierung des Gastes schriftlich zu bestätigen. Polar Force hat feste Kosten im Zusammenhang mit dem Arrangement, die im Falle einer Stornierung nicht reduziert werden können. Außerdem kann das Arrangement aufgrund der Wetterbedingungen nur während eines sehr begrenzten Zeitraums im Jahr angeboten werden. Aus diesem Grund erhöht sich die Stornogebühr von Polar Force, je näher die Stornierung dem Anreisedatum kommt, da das Arrangement z.B. nicht ohne erhebliche Preisnachlässe weiterverkauft werden kann, wenn überhaupt. Der Gast erklärt sich daher damit einverstanden, dass Polar Force im Falle einer Stornierung für Verluste und Kosten entschädigt wird, wie im Folgenden beschrieben.

Bei Arrangements, die 30 Tage oder mehr vor der Ankunft storniert werden, ist Polar Force berechtigt, 30% des Gesamtpreises für das Arrangement einzubehalten.

Darüber hinaus kann der Gast seine Winterreise innerhalb des laufenden Kalenderjahres umbuchen oder bis 14 Tage vor der Abreise auf einen Dritten übertragen, und zwar zu den unter der Überschrift „ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES“ genannten Bedingungen. Diese Option steht nur zur Verfügung, wenn der Gast aufgrund von Reisebeschränkungen durch eine Pandemie oder aufgrund einer Krankheit, die ihn an der Teilnahme an der gebuchten Reise hindert, umbuchen muss. Der Gast kann in diesem Fall sein Teilnahmebudget verwenden, um die Reise auf ein beliebiges Arrangement von ESC in der Wintersaison 2024/25 umzubuchen. Umbuchungen von Sommerarrangements oder von einem Winterarrangement auf ein Sommerarrangement sind nicht zulässig.

Der Gast kann auch eine separate Stornierungs- und Umbuchungsversicherung abschließen, siehe unten unter „WENN DEM GAST ETWAS GESCHIEHT – STORNIERUNGS- UND BUCHUNGSVERSICHERUNG“.

WENN DEM GAST ETWAS PASSIERT – STORNO- UND BUCHUNGSVERSICHERUNG
Polar Force empfiehlt allen Gästen dringend, eine Stornierungsversicherung abzuschließen, die den Wert des Arrangements abdeckt.

Jede über Polar Force abgeschlossene Versicherung muss zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden, um das Arrangement abzudecken. Die Gebühr für eine solche Stornierungs- und Umbuchungsversicherung kann nicht mehr storniert werden, nachdem sie bezahlt wurde, und wird nicht zurückerstattet. Der Versicherungsschutz wird von einem Dritten gewährt und es können andere Bedingungen gelten.

ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN DURCH POLAR FORCE
Polar Force behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren. Polar Force storniert nicht weniger als vier Wochen vor dem Anreisedatum des Gastes, es sei denn, es liegen unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor oder der Gast hat den Restbetrag nicht gezahlt.

Polar Force kann die Bedingungen des Arrangements in dem Maße ändern, wie dem Gast andere gleichwertige Leistungen angeboten werden können.

Erhöhen sich die Kosten von Polar Force für das Arrangement, nachdem der Vertrag zwischen den Parteien verbindlich zustande gekommen ist, kann Polar Force den Preis des Arrangements entsprechend der Kostenerhöhung erhöhen, wenn die Kostenerhöhung unmittelbar auf Änderungen von Steuern, Wechselkursen, Kraftstoff- oder Energiepreisen sowie anderen Gebühren für die im Arrangement enthaltenen Leistungen zurückzuführen ist. Die Preiserhöhung darf nicht innerhalb der letzten 20 Tage vor der Anreise erfolgen und muss dem Gast unverzüglich mitgeteilt werden.

Ist Polar Force nicht in der Lage, das Arrangement vertragsgemäß zu erbringen und ist Polar Force auch nicht in der Lage, dem Gast andere gleichwertige Leistungen anzubieten, hat der Gast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Bedingungen wesentlich ändern und wenn diese Änderungen für den Gast nachteilig sind. Polar Force muss dann eine angemessene Erstattung anbieten, wobei die Fixkosten von Polar Force für das Arrangement berücksichtigt werden. Damit der Gast das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten, muss er Polar Force so schnell wie möglich darüber informieren.

HAFTUNG VON POLAR FORCE
Fehler, die während des Aufenthalts auftreten, muss der Gast innerhalb einer angemessenen Frist melden, um Polar Force die Möglichkeit zu geben, die Fehler zu beheben. Wenn der Gast während des Aufenthalts keine Fehler gemeldet hat und Polar Force dadurch nicht die Möglichkeit gegeben wurde, Abhilfe zu schaffen, hat der Gast keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß diesen Bedingungen.

Schadenersatz aufgrund von Fehlern während des Aufenthalts oder aufgrund der Stornierung des Arrangements durch Polar Force wird nicht gezahlt, wenn Polar Force nachweisen kann, dass das Arrangement nicht hätte durchgeführt werden können oder dass der Fehler aufgrund von Hindernissen oder Umständen entstanden ist, die außerhalb der Kontrolle von Polar Force liegen und von denen man vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass Polar Force sie bei Vertragsabschluss berücksichtigt, und deren Folgen Polar Force vernünftigerweise nicht hätte vermeiden oder überwinden können, z.B. kürzere Unterbrechungen des IT-Betriebs, des Fernsehsignals, der Wasser- oder Energieversorgung. Auch kürzere Unterbrechungen, die durch starken Wind, Kälte oder Nebel verursacht werden, sind als Umstände zu betrachten, die außerhalb der Kontrolle von Polar Force liegen.

ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS
Der Gast kann ein gebuchtes Arrangement auf eine andere Person übertragen, die alle Bedingungen, die für diese Buchung gelten, erfüllt, indem der Gast Polar Force mindestens 14 Tage vor der Abreise schriftlich davon in Kenntnis setzt. Sowohl der Gast als auch der neue Reisende sind für die Zahlung aller Kosten verantwortlich, die Polar Force bei der Übertragung entstehen. Polar Force erhebt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 100 pro Gast, bevor der Transfer durchgeführt werden kann.

IM FALLE EINER STREITIGKEIT
Dieser Vertrag unterliegt dem schwedischen Recht.

Im Falle einer Streitigkeit sollte sich der Gast mit seinen Beschwerden in erster Instanz an Polar Force wenden. Wenn sich der Gast und Polar Force nicht auf eine geeignete Lösung einigen können, kann der Gast seine Beschwerde online über die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission einreichen oder sich an die allgemeine schwedische Beschwerdestelle (Allmänna reklamationsnämnden, ARN) wenden.

GEWALTSAME ÜBERGRIFFE
Zusätzlich zu dem oben Gesagten kann das Folgende im Falle sogenannter höherer Gewalt gelten, z.B. bei Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, längeren Unterbrechungen der Wasser- oder Energieversorgung, Bränden, Pandemien oder anderen ähnlichen Großereignissen, die nicht vorhergesehen oder beeinflusst werden können („Ereignis höherer Gewalt“).

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt und ein Verbot von Veranstaltungen, Unterkünften und Unterhaltungsangeboten in Österreich sowie Reisebeschränkungen bestehen, was bedeutet, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann und daher von Polar Force abgesagt wird, hat der Gast die Möglichkeit, auf noch verfügbare und freie ESC-Termine in der Saison 2024 in Österreich oder Lappland umzubuchen oder bis 14 Tage vor der Abreise ohne Kosten auf einen Dritten zu übertragen. Ansonsten gelten die normalen Stornierungs- und Umbuchungsregeln, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.

Ein Umstand und/oder ein Ereignis, das zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war oder als Risiko bekannt war, stellt kein Ereignis höherer Gewalt dar. Ein Umstand, den der Gast durch entsprechende Maßnahmen vermeiden kann, stellt kein Ereignis höherer Gewalt dar.

PERSÖNLICHE DATEN
Wenn der Gast ein Arrangement über das Internet oder per Telefon bestellt, werden die angegebenen persönlichen Daten von Polar Force verarbeitet. Die personenbezogenen Daten können auch von den Partnern von Polar Force wie Versicherungen, Hotels, Zug-, Flug- und Busgesellschaften usw. verarbeitet werden. Polar Force wird auch die notwendigen persönlichen Daten verarbeiten, die der Gast über Personen in seinem Reiseunternehmen angibt.

Polar Force behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von dem Arrangement zu machen und diese in seinem Marketingmaterial zu verwenden sowie auf der Website von Polar Force zu veröffentlichen.

Polar Force ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der von den Gästen erhobenen personenbezogenen Daten. Polar Force kann auch Daten verarbeiten, um den Gästen Angebote und anderes Marketing zukommen zu lassen. Ein Gast kann sich jederzeit vom Marketing von Polar Force abmelden. Beschwerden können per E-Mail an office@iceexperience-esc.ch gesendet werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN & NUTZUNG / HAFTUNG
Das Ziel der Teilnahme an einer ESC-Veranstaltung ist die Verbesserung der persönlichen Fahrfähigkeiten des Teilnehmers und nicht das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten.

Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, uns auf Verlangen Einsicht in diesen zu gewähren.

Wir sind berechtigt, einen Teilnehmer, der sich trotz Abmahnung über die Anweisungen des Fahrlehrers hinwegsetzt, von der weiteren Teilnahme an dem Kurs auszuschließen.

Während der Trainingsfahrten sind die Sicherheitsgurte anzulegen und die Kursregeln zu beachten. Wir behalten uns das Recht vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des Fahrteils der Veranstaltung auszuschließen.

Während des Kurses ist den Anweisungen unserer Instruktoren im Interesse der Sicherheit strikt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Anweisungen, insbesondere bei Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom Fahrteil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Parcours nicht auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten oder einer Rundenbestzeit ausgerichtet ist. Die möglicherweise zur Verfügung gestellten Telemetriegeräte dienen der Ermittlung der optimalen Fahrlinie sowie der Brems- und Querbeschleunigungsdaten. Aufgrund der vordefinierten Einstellungen wird mit ihnen keine Messung oder Speicherung von Runden- oder Distanzzeiten vorgenommen, weshalb eine Änderung der Geräteeinstellungen durch den Teilnehmer verboten ist.

Es besteht ein striktes Alkoholverbot während des gesamten Kurses! Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie fahruntüchtig sind (z.B. durch Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten), vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.

Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigen Gründen für die Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzusagen oder abzubrechen.
Nimmt der Teilnehmer nicht teil oder wird er aus Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen, von dem gebuchten Kurs ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises bzw. behalten wir unseren Anspruch auf den Preis.

Die veranstaltende Polar Force AB hat für die von ihr angebotenen Veranstaltungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden abdeckt, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen entstehen.

Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden eines Teilnehmers nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, sofern er die Anweisungen der Ausbilder befolgt hat. Begleitpersonen nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht gestattet. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 16 Jahre.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von den Teilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die ein Teilnehmer auf der Teststrecke verursacht. Wenn ESC die entstandenen Kosten vorlegt, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese gegen Kostennachweis zu erstatten.

Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instrukteur von ESC das Teilnehmerfahrzeug führt und dadurch ein Schaden entsteht, ist die Haftung von ESC und des Instrukteurs unabhängig vom Grad des Verschuldens ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn ein Sachschaden vorliegt. In einem solchen Fall haften ESC und der Instruktor nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass wir Fotos, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung machen. Wir sind berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere es für Werbezwecke zu verwenden.

Wird dem Teilnehmer von uns ein Fahrzeug zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs, gleich welcher Art, ist untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Der Teilnehmer haftet für die Schäden am Fahrzeug, die nach der Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe entstanden sind. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen der normalen Nutzung. Für das zur Verfügung gestellte Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 10.000 Euro. Wenn das Fahrzeug einen Unfall hat, sind wir nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Wenn das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts ausfällt, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemühen wir uns, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen von Polar Force AB – European Speed Club (ESC) – zur Kenntnis genommen und erkenne diese mit meiner Buchung/Unterschrift als Vertragsbestandteil an.

Name, Nachname:

Straße:

Postleitzahl, Ort:

Ort, Datum Unterschrift

Fahrer Unterschrift

Begleitperson

DAS SCHWEDISCHE REISE GARANTIEGESETZ
„Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher kommen Sie in den Genuss aller EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten. Polar Force haftet in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise als Ganzes.

Außerdem hat Polar Force, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Schutz
für die Erstattung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, für Ihre Rückreise, falls Polar Force zahlungsunfähig wird/werden sollte.

Wichtige Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.Es gibt immer mindestens einen Unternehmer, der für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen haftet.

Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder die Angabe einer Kontaktstelle, unter der sie sich mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

Der Reisende kann die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, wobei eine angemessene Frist einzuhalten ist und möglicherweise zusätzliche Kosten anfallen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z.B. Treibstoffpreise) und wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, in jedem Fall aber nicht später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Preises der Pauschalreise, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.

Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und erhält eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer vor Beginn der Pauschalreise die Pauschalreise storniert, haben die Reisenden Anspruch auf eine Erstattung und gegebenenfalls eine Entschädigung.

Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z.B. wenn es am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Kündigungsgebühr kündigen.

Wenn nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten geeignete alternative Arrangements angeboten werden. Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft. 11.12.2015 L 326/25 Amtsblatt der Europäischen Union DE

Reisende haben auch Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Veranstalter muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist. Wenn der Veranstalter oder – in einigen Mitgliedstaaten – der Vermittler zahlungsunfähig wird, werden die Zahlungen zurückerstattet. Wird der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig und ist der Transport in der Pauschalreise enthalten, ist die Rückführung der Reisenden gesichert.

Polar Force hat in Schweden über Vector Nordic einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Reisende können sich an diese Stelle oder ggf. an die zuständige Behörde Kammarkollegiet, Birger Jarlsgatan 16, 114 34 Stockholm, 08-700 08 00, registratur@kammarkollegiet.se wenden, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von Polar Force verweigert werden.“